1.
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Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe der Kursgebühr beschränkt. |
2.
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Die Teilnehmer an der praktischen Ausbildung versichern, mindenstens 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen zu können. Wer die zur Verfügung gestellten Schwimmwesten nicht anlegt, handelt auf eigene Gefahr. |
3.
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50 % der Lehrgangsgebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung zu entrichten. Die Restzahlung erfolgt spätestens 14 Tage vor Kursbeginn. |
4.
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Bereits geleistete Zahlungen dienen der Planung und Organisation unserer Lehrgänge. Zur Rückzahlung einer bereits geleisteten Zahlung bei Stornierung sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. |