SSS - Sportseeschifferschein (Motor und Segel)
Der
Sportseeschifferschein ist gültig auf der Nordsee, der Ostsee, der Irischen und
Schottischen See, im Englischen Kanal und im Mittelmeer sowie weltweit in der 30 sm-Zone.
In der gewerblichen Sportschifffahrt, zum Beispiel zum Führen von Ausbildungsyachten,
ist der Sportseeschifferschein amtlich vorgeschrieben.
Der
Sportseeschifferschein ist auch ein amtlicher Sachkundenachweis gegenüber Versicherern
und Vercharterern.
Prüfungsvoraussetzungen:
Für den Sportseeschifferschein sind der amtliche
Sportbootführerschein See und 1.000 auf See als Wachführer oder als dessen Vertreter
zurückgelegte Seemeilen, von denen jedoch nur 500 sm zur theoretischen Prüfung
nachgewiesen werden müssen (SKS/BR-Schein-Inhaber/innen müssen zur Theorieprüfung nur den
SKS/BR-Schein vorlegen). Nach der theoretischen Prüfung erfolgt eine praktische Prüfung auf
einer seegehenden Yacht. Diese Prüfung muss im Bereich der Ostsee, der Nordsee, des
Mittelmeers oder des Atlantiks durchgeführt werden. Sie darf pro Prüfling bis zu neunzig
Minuten dauern und umfasst außer den Manövern die praktische Anwendung der
terrestrischen Navigation, Fragen zur Schiffsausrüstung, zur Törnplanung sowie Radar-
und GPS-Bedienung.
Praxis:
Segel- und Motoryachtpraxis : 1 und 2 Wochentörns im Mittelmeer (Italien: Elba,
Korsika, Capraia) bzw. in der Adria (Kroatien: Pula, Unije, Losinj, Cres).
In einer Woche werden ca. 200 sm zurückgelegt.
Ausbildungspreise